Ich sag's dir direkt: Als Freelance Koch in der Schweiz kannst du richtig gut verdienen. Aber du kannst auch richtig schnell in ein Chaos aus AHV-Abrechnungen, fehlenden Rücklagen und bösen Überraschungen vom Steueramt rutschen. Ich hab beides erlebt. Und genau deshalb schreibe ich diesen Artikel.
Ob du gerade erst überlegst, dich als Koch selbständig zu machen, oder ob du schon seit zwei Jahren durch Küchen in Zürich, Basel oder Bern tingelst – hier bekommst du die Zahlen und steuerlichen Basics, die dir niemand in der Kochlehre beigebracht hat.
Die Spanne ist gross. Wirklich gross. Und sie hängt davon ab, wo du arbeitest, was du kannst und wie gut du verhandelst.
In Genf und Zürich liegen die Ansätze tendenziell höher als in ländlichen Regionen. Logisch. Die Lebenskosten sind dort ja auch brutal. In Bern und Basel bewegt sich der Markt irgendwo dazwischen – solide, aber du musst dich nicht unter Wert verkaufen.
Ein Fehler, den ich am Anfang selbst gemacht habe: Den Stundenansatz mit einem Festangestellten-Lohn vergleichen. Mach das nicht. Als Freelancer trägst du deine Sozialversicherungen selbst, hast keine bezahlten Ferien und kein 13. Monatsgehalt. Dein Stundenansatz muss das abbilden. Sonst arbeitest du am Ende günstiger als ein Angestellter – und trägst dabei das volle Risiko.
Hier wird's ernst. Und hier schauen viele Freelance Köche lieber weg. Tu das nicht.
Selbständigkeitsstatus bei der AHV-Ausgleichskasse: Bevor du überhaupt loslegst, brauchst du die Anerkennung als Selbständigerwerbender. Dafür meldest du dich bei der kantonalen Ausgleichskasse. Du brauchst Nachweise, dass du auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko arbeitest – also mehrere Auftraggeber hast, eigene Rechnungen stellst und nicht weisungsgebunden wie ein Angestellter arbeitest.
Warum ist das so wichtig? Weil die AHV-Ausgleichskasse dich sonst als Scheinselbständigen einstuft. Und dann zahlen plötzlich deine Auftraggeber die Sozialabgaben nach. Das will niemand.
Was du als Selbständiger abführen musst:
Mein wichtigster Tipp: Leg von jedem Franken, den du verdienst, mindestens 25–30% sofort auf ein separates Konto. Für Steuern und Sozialabgaben. Klingt viel? Ist es auch. Aber die Alternative ist eine Nachzahlung, die dich im März des Folgejahres aus den Socken haut.
Als Freelance Koch kannst du einiges steuerlich geltend machen. Deine Messer, Arbeitskleidung, Fahrkosten zu Einsatzorten, Weiterbildungen, anteilige Kosten für dein Homeoffice (falls du von dort aus planst und akquirierst). Sammel jeden Beleg. Wirklich jeden.
Unter CHF 500'000 Jahresumsatz reicht eine einfache Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung). Darüber brauchst du eine doppelte Buchhaltung. Die meisten Freelance Köche bleiben unter dieser Grenze – aber behalte es im Hinterkopf, falls dein Business durch die Decke geht.
Mundpropaganda funktioniert in der Gastro-Szene nach wie vor. Keine Frage. Aber sich nur darauf zu verlassen, ist riskant. Was passiert in einer ruhigen Woche? Oder wenn dein Hauptkunde plötzlich einen Festangestellten einstellt?
Genau hier macht eine Plattform wie workbid.ch den Unterschied. Du kannst dein Profil als Freelance Koch aufsetzen, deine Verfügbarkeit angeben und wirst von Betrieben gefunden, die genau jetzt jemanden brauchen. Kein endloses Telefonieren, kein Betteln um Einsätze. Du bestimmst deinen Ansatz, deine Zeiten und mit wem du arbeiten willst.
Ob ein Zürcher Cateringunternehmen für ein Wochenend-Event sucht oder ein Berner Hotel kurzfristig Verstärkung braucht – auf WorkBid triffst du auf Auftraggeber, die Freelancer nicht als Notlösung sehen, sondern als Profis. Und genau so sollte es sein.
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